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   BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92   

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https://dejure.org/1993,3873
BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92 (https://dejure.org/1993,3873)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1993 - IV ZR 47/92 (https://dejure.org/1993,3873)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - IV ZR 47/92 (https://dejure.org/1993,3873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit - Differenzierung zwischen Polizeidienstunfähigkeit und allgemeiner Dienstunfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; HGB § 51; HGB § 193
    Zur Abgrenzung von Polizeidienstunfähigkeit und allgemeiner Dienstunfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1370
  • VersR 1993, 1220
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92
    Zugunsten des Klägers kann unterstellt werden, daß sich die Beklagte mit Rücksicht auf ihr vorprozessuales Verhalten so behandeln lassen muß, als hätte sie mit ihm in teilweiser Abweichung von den sonst maßgeblichen Versicherungsbedingungen eine Beamtenklausel üblichen Inhalts (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903) vereinbart.
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92
    Diese Fähigkeit ist nicht davon abhängig, ob gerade ein Arbeitsplatz, dessen Anforderungen der Versicherte noch gewachsen wäre, frei ist oder nicht; die Arbeitsmarktlage ist schlechthin nicht berücksichtigungsfähig (so schon Senatsurteil vom 5. April 1989 - IVa ZR 35/88 - VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IV a ZR 35/88]).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Das ist bedingungsgemäß aber nur dann der Fall, wenn er zur Ausübung des Vergleichsberufs (und auch eines anderen Vergleichsberufs) ausschließlich gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 47/92 - VersR 1993, 1220 unter 2).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Die soziale (gesetzliche) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff.; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff.; jeweils m.w.N.) gewährt Nachteilsausgleich durch Rente nur, falls der Versicherungsfall gegeben, d.h., das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft beeinträchtigt ist.
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96

    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Der Versicherungsfall der sozialen (gesetzlichen) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff; jeweils mwN) liegt nur vor, wenn das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, ausschließlich durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft, dh für mehr als 26 Wochen, beeinträchtigt ist.
  • OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bindung des Versicherers an die einzureichenden

    Der Kläger hat, auch nicht behauptet, die, Beklagte oder ihr Versicherungsvertreter habe erklärt, bei Beamten werde der Begriff "Berufsunfähigkeit" durch "Dienstunfähigkeit" ersetzt (vgl. demgegenüber BGH VersR 1993, 1220 f.).

    Diese Fähigkeit ist nicht davon abhängig, ob gerade ein Arbeitsplatz, dessen Anforderungen der Versicherte noch gewachsen wäre, frei ist oder nicht; die Arbeitsmarktlage ist schlechthin nicht berücksichtigungsfähig (BGH VersR 1993, 1220/1221; 1989, 579/580).

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02

    Ansprüche eines wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand

    Dieser Würdigung steht die Rechtsprechung zur Beamtenklausel, soweit es um die vorzeitige Zurruhesetzung von Polizeibeamten geht (vgl. OLG Hamm VersR 1982, 889; BGH VersR 1993, 1220), nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99

    Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Prüfung der

    Die Bezugnahme des Oberlandesgerichts Köln auf die Entscheidung BGH VersR 1993, 1220 vermag den Standpunkt des Oberlandesgerichts nicht zu stützen.
  • OLG Köln, 23.12.1997 - 5 U 152/97

    Beamtenklausel i.d.F. VerBAV 84, 129

    Das ist nach Ansicht des Senats aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1993 (Versicherungsrecht 1993, 1220, 1221) abzuleiten, die zwar zur sogenannten Polizeidienstunfähigkeit ergangen ist, der sich aber der allgemeine Grundsatz entnehmen läßt, daß die Unfähigkeit, bestimmte Dienste (hier Tätigkeiten im Polizeivollzugsdienst) auszuführen, unbeachtlich bleibt, solange nicht die allgemeine Dienstunfähigkeit festgestellt ist, wobei es auf den Mangel an geeigneten anderweitigen Planstellen nicht ankommt (vgl. BGH a.o., S. 1221).
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

    Eine Verweisung ist mithin nicht schon dann ausgeschlossen, wenn ein Versicherter aufgrund der hohen Nachfrage an Arbeitsplätzen nur geringe Chancen hat, einen Verweisungsberuf tatsächlich ausüben zu können (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1993 - IV ZR 47/92 - VersR 1993, 1220; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 172 Rdn. 58).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 72/95

    Berufsunfähigkeits-Rente

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  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 104/94
    Die soziale (gesetzliche) BU-Versicherung ivgl zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 i; BGHZ 119, 263 ff; jeweils mle gewährt Nachteilsausgieich durch Rente nur, falls das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken [Krankheit, Behinderung} in einem die gesetzliche Anspruchsschweile [mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompeten2l überschreitenden Maße dauerhaft beeinträchtigt, maW: der Versicherungsfall gegeben, ist.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 185/02
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 30/95

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) - Vorliegen einer

  • OLG Oldenburg, 09.04.1997 - 2 U 23/97

    Vorliegen einer Polizeidienstunfähigkeit; Vertrauenshaftung des Versicherers und

  • LG Kassel, 17.05.1994 - 9 O 2538/93

    Beamtenklausel; Auslegung; Dienstunfähigkeit; JVA; Justizvollzugsanstalt

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